Aufgrund der Covid-19-Pandemie ist die Beherbergung zu touristischen Zwecken bis mindestens 9. Mai 2021 untersagt. Bis zu diesem Termin dürfen dementsprechend in Bayern keine Urlaubsgäste übernachten. Gäste, die aus notwendigen beruflichen oder geschäftlichen Zwecken verreisen, dürfen dagegen übernachten. Allerdings dürfen je Wohneinheit (z. B. Zimmer, Ferienwohnung) nur Angehörige eines Hausstandes untergebracht werden. Somit kann auch z. B. in einer Ferienwohnung nur ein Geschäftsreisender/Monteur übernachten.
Auch nach dem o. a. Termin kann es weitere Einschränkungen insbesondere bei touristischen Beherbergungen und Reisen geben. Diese können sich auch kurzfristig ändern. Bitte informieren Sie sich daher, ob Sie im genannten Buchungszeitraum zum angestrebten Reisezweck beherbergt werden dürfen. Eine Übersicht zu den geltenden, bayerischen Regelungen finden Sie hier: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/rechtsgrundlagen/. Eine Verantwortung für Aktualität und Vollständigkeit der Informationen auf den verlinkten Seiten können wir nicht übernehmen.