Update zu den Hochwasserschäden an der Freizeitinfrastruktur in der Region (04.07.2024)
Badeverbot aufgehoben aber Vorsicht geboten
Das präventiv erteilte Badeverbot wegen möglicher Verunreinigungen durch das Hochwasser und den Starkregen wurde im Landkreis Günzburg aufgehoben. Allerdings mahnt das Gesundheitsamt weiterhin zur Vorsicht beim Baden in Seen. Das Gesundheitsamt des Landkreises Günzburg hat am 28. Juni 2024 für die Günz, insbesondere für die Badestelle beim städtischen Freibad in Ichenhausen, ein Badeverbot ausgesprochen. Generell sollte nur in Seen oder Weihern gebadet werden, die keine ungewöhnliche Trübung aufweisen. Das heißt, es sollten die Füße noch sichtbar sein, wenn man bis zu den Knien im Wasser steht. Auf der Webseite des Landratsamtes Günzburg wird regelmäßig informiert.