Jetzt Unterkunft finden
Super, Sie haben {{ resultCount }} Treffer gefunden!
Entschuldigung, wir haben leider keine Ergebnisse für Sie gefunden!
Bitte beachten Sie, dass sich aktuell ständig Änderungen ergeben können. Deswegen können wir keine Garantie für die Richtigkeit und Aktualität der hier zusammengestellten Informationen übernehmen.
11. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung - laut Kabinettssitzung bis einschließlich 7. März 2021 verlängert
Die Verordnung beinhaltet neben dem allgemeinen Abstandsgebot u. a. folgende Maßnahmen:
Maskenpflicht:
Das Tragen einer FFP2-Maske (oder einer Maske mit mindestens gleichwertigem genormten Standard) ist in Bayern für Personen ab 15 Jahren u. a. im Öffentlichen Personennahverkehr, im Einzelhandel, in Alten- und Pflegeheimen und beim Besuch von Gottesdiensten verpflichtend.
Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (Alltagsmaske) ist weiterhin im öffentlichen Raum Pflicht, wo die Einhaltung des Mindestabstands nicht möglich ist. Kinder sind bis zum 6. Geburtstag von der Tragepflicht befreit.
Allgemeine Ausgangsbeschränkung:
Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur aus triftigen Gründen erlaubt. Dazu zählen z. B.:
Nächtliche Ausgangssperre:
Die Ausgangssperre gilt von 22 bis 5 Uhr für alle Landkreise und kreisfreien Städte, deren 7-Tages-Inzidenz über 100 liegt.
Für alle Landkreise und kreisfreien Städte, deren 7-Tages-Inzidenz seit mindestens 7 Tagen unter 100 liegt, entfällt die Ausgangssperre.
Kontaktbeschränkung:
Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum und in privat genutzten Räumen/Grundstücken ist nur Angehörigen des eigenen Hausstands und einer weiteren Person sowie zugehörigen Kindern bis einschließlich drei Jahren erlaubt. Abweichend davon ist die wechselseitige, unentgeltliche, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung von Kindern unter 14 Jahren in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften zulässig, wenn sie Kinder aus höchstens zwei Hausständen umfasst.
Handelsbetriebe, Märkte
Die Öffnung von Ladengeschäften mit Kundenverkehr ist untersagt. Ausgenommen hiervon sind der Lebensmittelhandel inklusive Direktvermarktung, Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Filialen des Brief- und Versandhandels, Reinigungen und Waschsalons, der Verkauf von Presseartikeln, Tierbedarf und Futtermittel und sonstige für die tägliche Versorgung unverzichtbare Ladengeschäfte sowie der Großhandel. Der Verkauf von Waren, die über das übliche Sortiment des jeweiligen Geschäfts hinausgehen, ist untersagt.
Die Abholung vorbestellter Waren in Ladengeschäften ist unter folgenden Voraussetzungen erlaubt:
Märkte sind untersagt. Ausgenommen ist nur der Verkauf von Lebensmitteln.
Weitere Regeln:
Regelungen in Hotspots - Inzidenzwert über 200
Bei einem Inzidenzwert über 200 kann die zuständige Kreisverwaltungsbehörde anordnen, dass touristische Tagesausfläge in den Landkreis oder die kreisfreie Stadt untersagt sind.
Besteht in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt ein gegenüber dem Landesdurchschnitt deutlich erhöhter Inzidenzwert, so muss die zuständige Kreisverwaltungsbehörde im Einvernehmen mit der zuständigen Regierung weitergehende Anordnungen treffen.
Weitere Regeln und Maßnahmen finden Sie in der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.
Einreisebeschränkungen für Gäste aus Risikogebieten
Für Einreisende aus Risikogebieten außerhalb Deutschlands gilt die Einreise-Quaräntäneverordnung und die Allgemeinverfügung "Testnachweis von Einreisenden aus Risikogebieten".
Die Risikogebiete außerhalb Deutschlands sind hier auf der Internetseite des RKI aufgelistet.
Gastronomie, Tourismus
Bis mindestens 14. Februar 2021 sind Gastronomiebetriebe sowie Freizeiteinrichtungen geschlossen.
Aktuelle und offizielle Infos zur Ausbreitung des Virus
Das Bundesgesundheitsministerium informiert auf seiner Website über die aktuelle Ausbreitung des Coronavirus weltweit und über die aktuelle Situation in Deutschland:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html
Aktuelle Informationen über die Situation in Bayern erhalten Sie unter:
www.coronavirus.bayern.de
und im Landkreis Günzburg: www.landkreis-guenzburg.de
Informationen für Unternehmen zu Überbrückungshilfe, finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten etc. sind hier zusammengestellt: www.guenzburg-meinlandkreis.de/corona